Änderungen bezüglich des Tragens der Mund-Nase-Bedeckung
Ab dem 1. Oktober 2020 gilt für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.
Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten unverändert die bisherigen Regelungen.