Informationen zur „Grundschulhotline“ der Stadtverwaltung Paderborn
Hotline-Nummer: 05251 88-12266
Das telefonische Service-Center (TSC) der Stadtverwaltung Paderborn hat im Auftrag aller
Schulleitungen der Grundschulen und Grundschulverbünde eine Grundschulhotline für
Schülerkrankmeldungen eingerichtet. Dazu wurde vereinbart, dass Beschäftige des TSC die
Krankmeldung telefonisch annehmen und per sicherer E-Mail an die jeweiligen Schulen
weiterleiten. Krankmeldungen für weiterführenden Schulen übermitteln Sie bitte direkt
dorthin.
Das TSC ist von Montag bis Freitag jeweils ab 7.00 Uhr erreichbar. Die Krankmeldungen
sollten von Ihnen möglichst tagesaktuell bis spätestens 7.40 Uhr telefonisch an die
„Grundschulhotline“ übermittelt werden. Nur dann kann das TSC gewährleisten, dass die
Krankmeldungen vor Unterrichtsbeginn in der Schule vorliegen. Selbstverständlich werden
auch nach 7.40 Uhr noch Krankmeldungen entgegengenommen und an die jeweilige Schule
übermittelt.
Sie werden gebeten, die Krankmeldungen ab 7.00 Uhr telefonisch zu übermitteln. Bitte
sprechen Sie keine Krankmeldungen auf den Anrufbeantworter, da eine zeitnahe und
korrekte Weiterleitung an die Schule so nicht gewährleistet werden kann.
Im TSC nehmen unter anderem auch körperlich eingeschränkte Beschäftigte die
Schülerkrankmeldungen entgegen. Teilen Sie uns die folgenden Informationen deswegen
bitte in der genannten Reihenfolge mit:
1. Name der Grundschule oder des Grundschulverbundes
2. Klasse mit Zusatz (1a, 1b, 1c usw.)
3. Name und Vorname der Schülerin bzw. des Schülers (schwierige Schreibweisen bitte
buchstabieren)
4. Voraussichtliche Dauer der Erkrankung (Auswahlmöglichkeiten: gleicher Tag, zwei
Tage oder länger)
5. Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der offenen Ganztagsschule (OGS)
Informieren Sie das TSC bitte zusätzlich über benachrichtigungspflichtige Krankheiten.
Hierzu gehören unter anderem Scharlach, Windpocken, Masern, Keuchhusten,
Kopflausbefall und Meningokokken. Andernfalls ist eine zusätzliche Benachrichtigung
Ihrerseits bei der für Ihr Kind zuständigen Grundschule notwendig.
Beenden Sie das Gespräch bitte erst dann, wenn von den Beschäftigten im TSC die
Bestätigung erfolgt, dass alle Daten korrekt erfasst worden sind.
Überlegen Sie bereits vor Ihrem Anruf, wie lange Sie ihr Kind krankmelden wollen. Auch bei
längeren Krankmeldungen kann ihr Kind die Schule jederzeit vorzeitig wieder besuchen,
wenn es gesund ist.
Laut Auskunft des Schulamtes für den Kreis Paderborn sieht der Gesetzgeber eine
allgemeingültige Regelung dahingehend vor, dass die Eltern die Schule unverzüglich
benachrichtigen und das Fehlen gegenüber der Schule schriftlich begründen müssen.
Ein ärztliches Attest muss nur dann vorgelegt werden, wenn die Schule begründete Zweifel
hat und dies den Eltern gegenüber im Einzelfall erläutert. Hinweis zum Datenschutz
Die Stadt Paderborn verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um Ihr Anliegen zu
bearbeiten. Wir halten uns dabei stets an die Vorschriften des Datenschutzrechtes sowie
anderer einschlägiger Vorschriften. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener
Daten im Bereich des TSC und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung
sowie über Ihre Ansprechpartner/innen in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der
allgemeinen Datenschutzerklärung unter
www.paderborn.de/service/datenschutz.php
oder dem Informationsblatt des TSC, welches Sie unter
www.paderborn.de/service/datenschutz-informationsblaetter.php
abrufen können. Auf Nachfrage können Sie das Informationsblatt in Papierform beim TSC
(Stadt Paderborn, TSC, Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn) erhalten.
Für allgemeine Fragen und Mitteilungen, insbesondere auch zum Thema „Corona-Virus“,
wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Grundschule.
Hotline-Nummer: 05251 88-12266
Das telefonische Service-Center (TSC) der Stadtverwaltung Paderborn hat im Auftrag aller
Schulleitungen der Grundschulen und Grundschulverbünde eine Grundschulhotline für
Schülerkrankmeldungen eingerichtet. Dazu wurde vereinbart, dass Beschäftige des TSC die
Krankmeldung telefonisch annehmen und per sicherer E-Mail an die jeweiligen Schulen
weiterleiten. Krankmeldungen für weiterführenden Schulen übermitteln Sie bitte direkt
dorthin.
Das TSC ist von Montag bis Freitag jeweils ab 7.00 Uhr erreichbar. Die Krankmeldungen
sollten von Ihnen möglichst tagesaktuell bis spätestens 7.40 Uhr telefonisch an die
„Grundschulhotline“ übermittelt werden. Nur dann kann das TSC gewährleisten, dass die
Krankmeldungen vor Unterrichtsbeginn in der Schule vorliegen. Selbstverständlich werden
auch nach 7.40 Uhr noch Krankmeldungen entgegengenommen und an die jeweilige Schule
übermittelt.
Sie werden gebeten, die Krankmeldungen ab 7.00 Uhr telefonisch zu übermitteln. Bitte
sprechen Sie keine Krankmeldungen auf den Anrufbeantworter, da eine zeitnahe und
korrekte Weiterleitung an die Schule so nicht gewährleistet werden kann.
Im TSC nehmen unter anderem auch körperlich eingeschränkte Beschäftigte die
Schülerkrankmeldungen entgegen. Teilen Sie uns die folgenden Informationen deswegen
bitte in der genannten Reihenfolge mit:
1. Name der Grundschule oder des Grundschulverbundes
2. Klasse mit Zusatz (1a, 1b, 1c usw.)
3. Name und Vorname der Schülerin bzw. des Schülers (schwierige Schreibweisen bitte
buchstabieren)
4. Voraussichtliche Dauer der Erkrankung (Auswahlmöglichkeiten: gleicher Tag, zwei
Tage oder länger)
5. Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der offenen Ganztagsschule (OGS)
Informieren Sie das TSC bitte zusätzlich über benachrichtigungspflichtige Krankheiten.
Hierzu gehören unter anderem Scharlach, Windpocken, Masern, Keuchhusten,
Kopflausbefall und Meningokokken. Andernfalls ist eine zusätzliche Benachrichtigung
Ihrerseits bei der für Ihr Kind zuständigen Grundschule notwendig.
Beenden Sie das Gespräch bitte erst dann, wenn von den Beschäftigten im TSC die
Bestätigung erfolgt, dass alle Daten korrekt erfasst worden sind.
Überlegen Sie bereits vor Ihrem Anruf, wie lange Sie ihr Kind krankmelden wollen. Auch bei
längeren Krankmeldungen kann ihr Kind die Schule jederzeit vorzeitig wieder besuchen,
wenn es gesund ist.
Laut Auskunft des Schulamtes für den Kreis Paderborn sieht der Gesetzgeber eine
allgemeingültige Regelung dahingehend vor, dass die Eltern die Schule unverzüglich
benachrichtigen und das Fehlen gegenüber der Schule schriftlich begründen müssen.
Ein ärztliches Attest muss nur dann vorgelegt werden, wenn die Schule begründete Zweifel
hat und dies den Eltern gegenüber im Einzelfall erläutert. Hinweis zum Datenschutz
Die Stadt Paderborn verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um Ihr Anliegen zu
bearbeiten. Wir halten uns dabei stets an die Vorschriften des Datenschutzrechtes sowie
anderer einschlägiger Vorschriften. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener
Daten im Bereich des TSC und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung
sowie über Ihre Ansprechpartner/innen in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der
allgemeinen Datenschutzerklärung unter
www.paderborn.de/service/datenschutz.php
oder dem Informationsblatt des TSC, welches Sie unter
www.paderborn.de/service/datenschutz-informationsblaetter.php
abrufen können. Auf Nachfrage können Sie das Informationsblatt in Papierform beim TSC
(Stadt Paderborn, TSC, Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn) erhalten.
Für allgemeine Fragen und Mitteilungen, insbesondere auch zum Thema „Corona-Virus“,
wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Grundschule.